Erster Stiftungszweck

Der in der Satzung als erste genannte Stiftungszweck ist die Förderung von Kunst und Kultur auf nationaler und internationaler Ebene.

Dazu sammelt die Stiftung Kunstwerke, sorgt für sorgsame Aufbewahrung und Erhaltung der gesammelten Werke, fördert die kunsthistorische Bearbeitung und macht mittels Ausstellungen oder anderer Präsentationsformen die Kunstwerke der Öffentlichkeit zugänglich. Dazu veranstaltet die Stiftung Konzerte, Ausstellungen oder dergleichen.